Unverzichtbar: Der Energieausweis für Ihre Immobilie


Rechtlich immer auf der sicheren Seite mit Immobilienmanagement Oberland OHG

Das neue Gebäudeenergiegesetz trat am 01. November 2020 in Kraft und führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen.

Mit dem Inkrafttreten des GEG sind die vorherigen "Energiegesetze" außer Kraft, wobei die bisherigen Regelungen aber fortgeführt werden und somit wenig Auswirkungen auf die Praxis haben.
Ziel des GEG ist ein möglichst sparsamer Einsatz von Energie in Gebäuden einschließlich einer zunehmenden Nutzung erneuerbarer Energien. Die Vorgaben für Neubauten haben sich allerdings nicht verändert. Das Mindestniveau der EnEV hat weiterhin seine Gültigkeit. Die Anforderungen sollen jedoch im Jahr 2023 überprüft werden.
Foto Das neue Gebäudeenergiegesetz trat am 01. November 2020 in Kraft und führt das Energieeinspargesetz, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz zusammen.

Informationspflicht durch Energieausweis

Die Vorlagepflicht eines gültigen Energieausweises bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung soll nach dem GEG nicht nur für Verkäufer oder Vermieter, sondern auch für Immobilienmakler bestehen (§ 80GEG). Wie bisher muss der Energieausweis spätestens bei der Besichtigung vorliegen. Darüber hinaus müssen bereits in Immobilieninseraten die Pflichtangaben (§ 87GEG) aus dem Energieausweis aufgeführt werden, und zwar auch dann, wenn diese Inserate von einem Makler erstellt werden. Fehlen diese Angaben oder der Ausweis wird nicht übergeben, drohen Abmahnungen und Bußgelder.

Die 2 Formen des Energieausweises: Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, die unterschiedlich erstellt werden:

  • Der Verbrauchsausweis basiert auf dem Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten drei Jahren. Wenn der Bauantrag für das Wohngebäude allerdings vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und dieses Haus weniger als fünf Wohneinheiten hat, wird, sofern das Objekt nicht unter eine Sonderregelung fällt, ein Bedarfsausweis ausgestellt.

  • Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmwirkung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Ein gültiger Energieausweis kann nur von Fachleuten mit speziellen Ausbildungen und Qualifikationen erstellt werden.

Die Immobilienmanagement Oberland OHG regelt alles für Sie, damit Sie rechtlich auf der sicheren Seite sind.

Wir arbeiten mit erfahrenen Spezialisten zusammen, damit Sie einen vorschriftsmäßigen Ausweis erhalten.



Foto 1

Neugierig geworden? Kontaktieren Sie uns.

Schreiben Sie uns, wir freuen uns auf Sie und Ihre Immobilie!
* Pflichtfelder